Wichtige
Informationen für Patienten und Angehörige
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind
die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen
Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen
und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem
Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen
Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen
für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre
Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine
weiteren Kosten.
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende
Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis
erhältlich. Folgende Wahlleistungen stehen Ihnen in unserem Krankenhaus
zur Auswahl:
- Behandlung durch die Chefärzte der Hauptfachabteilungen
(Innere Medizin, Intensiv/Anästhesie)
- Unterbringung
in einem Ein- oder Zweibettzimmer (sofern es die Belegung
zulässt); es erfolgt keine zusätzliche Berechnung
für
die Inanspruchnahme der Fernsehanlage
- Unterbringung und Verpflegung
einer Begleitperson
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss
einer Vereinbarung über die Wahlleistung "Behandlung
durch den Chefarzt" alle medizinisch erforderlichen
Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die Person
des betreuenden Arztes ausschließlich nach der medizinischen
Notwendigkeit.
Ärztliche Versorgung
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte
haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen.
Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren
Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach
Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen
wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte,
wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen
aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur
mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich.
Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Entlassung
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Ihre Gesundheit
soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer stationären Aufenthalt
nicht mehr notwendig ist und Sie nach Hause entlassen werden können.
Haben Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen, Gehhilfen
etc.? Dann geben Sie diese bitte der Stationsleitung zurück.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes
vorzeitig verlassen, müssen Sie durch Unterschrift
bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle
etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte,
dass solch ein Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen
haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden
Verstoß gegen die Hausordnung oder durch ungebührliches
Verhalten erfolgen.
|