Notfallrettung
/ Rettungsdienst
Tel. 19 222
- ohne Vorwahl im Festnetz (in Rheinland-Pfalz)
- mit Ortsvorwahl bei Handynutzung
Polizei: Tel. 110
Feuerwehr: Tel. 112
Die Meldung sollte immer folgende Informationen enthalten:
- Wo ist es passiert?
Ort, Straße (ggf. Hausnummer, Stockwerk, Name)
- Was ist passiert?
Beschreiben Sie kurz die Situation!
- Wie viele Verletzte oder
Kranke gibt es?
- Welche Verletzungen
oder Krankheitszeichen hat der Hilfsbedürftige?
- Warten Sie auf Rückfragen
der Leitstelle, nicht zuerst auflegen!
Giftnotruf
Universität Mainz
Tel. (0 61 31) 1 92
40 (Notruf)
Tel. (0 61 31) 23 24 66 (Infoline)
Universität Bonn
Tel. (0 22 8) 1 92 40
Bei Vergiftungen oder Verdacht auf eine Vergiftung ist die Beratungsstelle
die kompetenteste Informationsstelle. Sie ist jedoch im Vergiftungsfall
kein Ersatz für einen Notruf an die regionale Rettungsleitstelle!
Krankentransport mit fachlicher Betreuung
Für den Transport ins oder aus dem Krankenhaus, zwischen
Krankenhäusern oder zu ambulanten Maßnahmen
in Praxen und Krankenhäusern werden Krankentransportwagen
(RTW) und qualifizierter Betreuung bereitgestellt.
Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit
werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Rettungsleitstelle Tel. 19 222
- ohne Vorwahl im Festnetz (in Rheinland-Pfalz)
- mit Ortsvorwahl bei Handynutzung
Notdiensthinweise
In allen Regionen steht ein Notarzt
und ein Team von 2-3 Rettungsassistenten rund um die
Uhr zu Verfügung.
Ihre Aufgabe ist hauptsächlich das Erkennen und die
Behandlung von akut oder möglicherweise lebensbedrohlichen
Verletzungen oder Erkrankungen. Insbesondere die Maßnahmen
zu Wiederbelebung, eine Erstbehandlung und notwendige Maßnahmen
für den Transport (z.B. Schmerzbehandlung und „Künstlicher
Schlaf“, Spezielle Rettungs- und Transporttechniken)
in ein entsprechendes Krankenhaus gehören dazu. Für
die Ärzte handelt es sich um eine zusätzliche
Qualifizierung. Berufs-erfahrung und eine Zusatzausbildung,
die eine Intensiv- und Notfallbehandlung beinhaltet, sind
Voraussetzung. Rettungsassistenten haben einen anerkannten
2-jährigen Ausbildungsberuf.
Im Regelfall erfolgt eine differenzierte Alarmierung:
- Bei Notwendigkeit einer sofortigen ärztlichen
Behandlung oder Lebensgefahr werden der Notarzt und Rettungsassistenten
in einen RTW (voll ausgerüsteter Rettungstransportwagen)
oder in 2 Fahrzeugen (RTW und ein Notarzteinsatzfahrzeug)
schnellstmöglich (Blaulicht und Sonderrechte) erscheinen.
- Wenn eine qualifizierte Erstversorgung und ein Transport
in ein Krankenhaus ausreichend ist, wird ein RTW mit
Rettungsassistenten besetzt ebenfalls schnellstmöglich
erscheinen. Ein Notarzt kann jederzeit hinzu gerufen
werden.
Krankentransport mit fachlicher Betreuung
Für den Transport ins oder aus dem Krankenhaus, zwischen
Krankenhäusern oder zu ambulanten Maßnahmen
in Praxen und Krankenhäusern werden Krankentransportwagen
(RTW) und qualifizierter Betreuung (siehe oben) bereitgestellt.
Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit
werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Krankenhaus-Ambulanz
Die meisten (alle Akut-) Krankenhäuser bieten in den
Bereichen Ihrer Hauptabteilungen eine Notfallaufnahme/-versorgung
für akut erkrankte oder verunfallte Personen an. Die
zuständigen Ärzte führen je nach Notwendigkeit
eine ambulante Behandlung durch oder nehmen den Patienten
stationär auf. Je nach Größe des Krankenhauses
oder durchschnittlicher Anzahl der Notfallpatienten findet
die Behandlung im Rahmen des „Hausbereitschaftsdienstes“ statt.
Daher kann es durchaus zu Wartezeiten kommen.
Änderungen und Irrtum vorbehalten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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