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Notfallrettung / Rettungsdienst

Tel. 19 222

  • ohne Vorwahl im Festnetz (in Rheinland-Pfalz)
  • mit Ortsvorwahl bei Handynutzung


Polizei: Tel. 110
Feuerwehr: Tel. 112


Die Meldung sollte immer folgende Informationen enthalten:

  1. Wo ist es passiert?
    Ort, Straße (ggf. Hausnummer, Stockwerk, Name)
  2. Was ist passiert?
    Beschreiben Sie kurz die Situation!
  3. Wie viele Verletzte oder Kranke gibt es?
  4. Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen hat der Hilfsbedürftige?
  5. Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle, nicht zuerst auflegen!

 

Giftnotruf

Universität Mainz

Tel. (0 61 31) 1 92 40 (Notruf)

Tel. (0 61 31) 23 24 66 (Infoline)

Universität Bonn

Tel. (0 22 8) 1 92 40

Bei Vergiftungen oder Verdacht auf eine Vergiftung ist die Beratungsstelle die kompetenteste Informationsstelle. Sie ist jedoch im Vergiftungsfall kein Ersatz für einen Notruf an die regionale Rettungsleitstelle!

 

Krankentransport mit fachlicher Betreuung

Für den Transport ins oder aus dem Krankenhaus, zwischen Krankenhäusern oder zu ambulanten Maßnahmen in Praxen und Krankenhäusern werden Krankentransportwagen (RTW) und qualifizierter Betreuung bereitgestellt.

Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.

Rettungsleitstelle Tel. 19 222

  • ohne Vorwahl im Festnetz (in Rheinland-Pfalz)
  • mit Ortsvorwahl bei Handynutzung

 

Notdiensthinweise

In allen Regionen steht ein Notarzt und ein Team von 2-3 Rettungsassistenten rund um die Uhr zu Verfügung.

Ihre Aufgabe ist hauptsächlich das Erkennen und die Behandlung von akut oder möglicherweise lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen. Insbesondere die Maßnahmen zu Wiederbelebung, eine Erstbehandlung und notwendige Maßnahmen für den Transport (z.B. Schmerzbehandlung und „Künstlicher Schlaf“, Spezielle Rettungs- und Transporttechniken) in ein entsprechendes Krankenhaus gehören dazu. Für die Ärzte handelt es sich um eine zusätzliche Qualifizierung. Berufs-erfahrung und eine Zusatzausbildung, die eine Intensiv- und Notfallbehandlung beinhaltet, sind Voraussetzung. Rettungsassistenten haben einen anerkannten 2-jährigen Ausbildungsberuf.

Im Regelfall erfolgt eine differenzierte Alarmierung:

  1. Bei Notwendigkeit einer sofortigen ärztlichen Behandlung oder Lebensgefahr werden der Notarzt und Rettungsassistenten in einen RTW (voll ausgerüsteter Rettungstransportwagen) oder in 2 Fahrzeugen (RTW und ein Notarzteinsatzfahrzeug) schnellstmöglich (Blaulicht und Sonderrechte) erscheinen.
  2. Wenn eine qualifizierte Erstversorgung und ein Transport in ein Krankenhaus ausreichend ist, wird ein RTW mit Rettungsassistenten besetzt ebenfalls schnellstmöglich erscheinen. Ein Notarzt kann jederzeit hinzu gerufen werden.
    Krankentransport mit fachlicher Betreuung
    Für den Transport ins oder aus dem Krankenhaus, zwischen Krankenhäusern oder zu ambulanten Maßnahmen in Praxen und Krankenhäusern werden Krankentransportwagen (RTW) und qualifizierter Betreuung (siehe oben) bereitgestellt. Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.

Krankenhaus-Ambulanz

Die meisten (alle Akut-) Krankenhäuser bieten in den Bereichen Ihrer Hauptabteilungen eine Notfallaufnahme/-versorgung für akut erkrankte oder verunfallte Personen an. Die zuständigen Ärzte führen je nach Notwendigkeit eine ambulante Behandlung durch oder nehmen den Patienten stationär auf. Je nach Größe des Krankenhauses oder durchschnittlicher Anzahl der Notfallpatienten findet die Behandlung im Rahmen des „Hausbereitschaftsdienstes“ statt. Daher kann es durchaus zu Wartezeiten kommen.

 

Änderungen und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

 

Rettungswagen
     
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